FAQ - häufig gestellte Fragen
Im Folgenden werden die häufigsten Fragen zum Thema "iPad-Klassen" ausführlich beantwortet. Sollte eine Frage unbeantwortet bleiben, so wenden Sie sich bitte an: digitalisierung@aagcux.de
Wie bestelle ich das iPad?
Hier geht es zum Bestellportal: Bestellportal der Firma Jessen Lenz
>> Anleitung für die iPad-Bestellung
• Rufen Sie im Browser das Bestellportal des Händlers auf. Dieses Portal wurde eigens für das das AAG eingerichtet und es erfolgt automatisch eine Sammelbestellung.
• Auf der Seite des Bestellportals klicken Sie auf den Link "Bestellformular":

• Sie gelangen auf die Bestellseite, auf der Sie Ihre Daten eingeben und die Farbvarianten für iPad und Hülle wählen. Außerdem können Sie entscheiden, ob Sie auch die Versicherung (59,90 € für 36 Monate) wählen.

• Am Ende des Formulars wird Ihnen der Gesamtpreis angezeigt. Klicken Sie nun auf "Weiter".
• Auf der letzten Seite wird die Bestellung elektronisch abgeschickt. Hier wählen Sie auch aus, ob Sie die 0%-Finanzierung in Anspruch nehmen wollen. (Falls Sie dies tun wollen, müssen Sie nach Abschicken der Bestellung noch das Finanzierungsformular ausfüllen. Der Link dazu wird Ihnen auch in der Bestellübersicht angezeigt.) Sie können sich nun vor dem Absenden des Auftrags eine Kopie ausdrucken.

>> Wie geht es nach der Bestellung weiter?
Aufgrund der momentan weltweit sehr hohen Nachfrage nach iPads kann es zu Wartezeiten kommen, bevor Sie überhaupt eine Zahlungsaufforderung für die Bestellung erhalten. Die Firma Jessen Lenz wird Ihnen erst eine Rechnung mit der Bankverbindung schicken, wenn eine kurzfristige Lieferung des Geräts möglich ist. Sie müssen von sich aus keinen Kontakt zu der Firma aufnehmen. Nachdem Sie den Rechnungsbetrag überwiesen haben, werden Sie in absehbarer Zeit das Gerät nach Hause geschickt bekommen. Damit das iPad problemlos in unser Schulnetzwerk eingebunden werden kann, muss das Gerät beim Erststart bei Ihnen zu Hause nach einer Anleitung konfiguriert werden, die die Schüler rechtzeitig per eMail von uns erhalten werden.
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• Sie gelangen auf die Bestellseite, auf der Sie Ihre Daten eingeben und die Farbvarianten für iPad und Hülle wählen. Außerdem können Sie entscheiden, ob Sie auch die Versicherung (59,90 € für 36 Monate) wählen.

• Am Ende des Formulars wird Ihnen der Gesamtpreis angezeigt. Klicken Sie nun auf "Weiter".
• Auf der letzten Seite wird die Bestellung elektronisch abgeschickt. Hier wählen Sie auch aus, ob Sie die 0%-Finanzierung in Anspruch nehmen wollen. (Falls Sie dies tun wollen, müssen Sie nach Abschicken der Bestellung noch das Finanzierungsformular ausfüllen. Der Link dazu wird Ihnen auch in der Bestellübersicht angezeigt.) Sie können sich nun vor dem Absenden des Auftrags eine Kopie ausdrucken.

>> Wie geht es nach der Bestellung weiter?
Aufgrund der momentan weltweit sehr hohen Nachfrage nach iPads kann es zu Wartezeiten kommen, bevor Sie überhaupt eine Zahlungsaufforderung für die Bestellung erhalten. Die Firma Jessen Lenz wird Ihnen erst eine Rechnung mit der Bankverbindung schicken, wenn eine kurzfristige Lieferung des Geräts möglich ist. Sie müssen von sich aus keinen Kontakt zu der Firma aufnehmen. Nachdem Sie den Rechnungsbetrag überwiesen haben, werden Sie in absehbarer Zeit das Gerät nach Hause geschickt bekommen. Damit das iPad problemlos in unser Schulnetzwerk eingebunden werden kann, muss das Gerät beim Erststart bei Ihnen zu Hause nach einer Anleitung konfiguriert werden, die die Schüler rechtzeitig per eMail von uns erhalten werden.
Fragen zur Technik
1: Welches iPad wird angeschafft?
Für alle Schüler wird einheitlich das unter dem folgenden Link genauer spezifizierte Apple iPad angeschafft:
Apple iPad (Modell 2019, 7. Generation mit 32 GB Arbeitsspeicher ohne SIM-Karte)
Apple präsentiert meist im Frühjahr oder Herbst neue Modelle, sodass es sein kann, dass in künftigen Jahrgängen andere Modelle angeschafft werden. Dabei wird immer darauf geachtet, dass die iPads im Schuleinsatz zueinander kompatibel bleiben.
2: Ist der Speicher von 32 GB ausreichend?
Für die Installation von schulischen Apps reicht die Größe von 32GB völlig aus. Auch für die meisten Daten ist der Speicher ausreichend.
Erst wenn überdurchschnittlich viele Fotos bzw. Videos auf dem Gerät gespeichert bzw. bearbeitet werden, kann der Speicher an seine Grenze kommen. Das ist jedoch unproblematisch, wenn der Schüler / die Schülerin spätestens dann nicht mehr benötigte Dateien löscht und das Gerät aufräumt. Auch das Übertragen an den heimischen PC ist in der Regel möglich. Darüber hinaus werden die Schüler bei den Einführungen auch darüber unterrichtet, wie der Schulserver IServ zur Datensicherung genutzt werden kann.
3: Sollte auch eine Tastatur angeschafft werden?
Die Anschaffung einer Tastatur ist optional und Ihnen überlassen. Fragen Sie Ihr Kind, wie es mit der Bildschirmtastatur (und dem damit eingeschränkten Sichtbereich) zurecht kommt.
Jede neuere Bluetooth-Tastatur sollte mit dem iPad kompatibel sein - achten Sie dennoch beim Kauf darauf. Es gibt sehr günstige Modelle, die ihren Zweck ebenso erfüllen wie teuere Modelle - einen ersten Überblick finden Sie z.B. hier:
Wintotal: iPad-Tastatur Vergleich 2019
4: Warum werden Apple-Tablets verwendet?
Die Entscheidung für die Anschaffung von Apple-Produkten resultierte aus der Recherche vielfacher Erfahrungen, die an Schulen gemacht worden sind, die sich schon vor einigen Jahren für die Einführung von Tablet-Klassen entschlossen hatten. Dabei hat sich gezeigt, dass hinsichtlich der folgenden Punkte die Apple-Produkte zurzeit nahezu konkurrenzlos sind:
• Einfaches gleichzeitiges "Zur-Verfügung-Stellen" (Ausrollen) von vielen Schülergeräten.
• Einfache und zuverlässige Installation von Apps auf vielen Geräten.
• Einfache und zuverlässige Übertragung von Schüler- und Lehrerbildschirmen auf einen Beamer.
• Einfache und zuverlässige Steuerung der Tablets auch in Prüfungen: Beschränkung auf nur eine App möglich.
• Lange Akkulaufzeit über einen ganzen Schultag.
• Langfristige Versorgung mit (Sicherheits-) Updates.
• Großes Angebot an schulischen Apps.
Für alle Schüler wird einheitlich das unter dem folgenden Link genauer spezifizierte Apple iPad angeschafft:
Apple iPad (Modell 2019, 7. Generation mit 32 GB Arbeitsspeicher ohne SIM-Karte)
Apple präsentiert meist im Frühjahr oder Herbst neue Modelle, sodass es sein kann, dass in künftigen Jahrgängen andere Modelle angeschafft werden. Dabei wird immer darauf geachtet, dass die iPads im Schuleinsatz zueinander kompatibel bleiben.
2: Ist der Speicher von 32 GB ausreichend?
Für die Installation von schulischen Apps reicht die Größe von 32GB völlig aus. Auch für die meisten Daten ist der Speicher ausreichend.
Erst wenn überdurchschnittlich viele Fotos bzw. Videos auf dem Gerät gespeichert bzw. bearbeitet werden, kann der Speicher an seine Grenze kommen. Das ist jedoch unproblematisch, wenn der Schüler / die Schülerin spätestens dann nicht mehr benötigte Dateien löscht und das Gerät aufräumt. Auch das Übertragen an den heimischen PC ist in der Regel möglich. Darüber hinaus werden die Schüler bei den Einführungen auch darüber unterrichtet, wie der Schulserver IServ zur Datensicherung genutzt werden kann.
3: Sollte auch eine Tastatur angeschafft werden?
Die Anschaffung einer Tastatur ist optional und Ihnen überlassen. Fragen Sie Ihr Kind, wie es mit der Bildschirmtastatur (und dem damit eingeschränkten Sichtbereich) zurecht kommt.
Jede neuere Bluetooth-Tastatur sollte mit dem iPad kompatibel sein - achten Sie dennoch beim Kauf darauf. Es gibt sehr günstige Modelle, die ihren Zweck ebenso erfüllen wie teuere Modelle - einen ersten Überblick finden Sie z.B. hier:
Wintotal: iPad-Tastatur Vergleich 2019
4: Warum werden Apple-Tablets verwendet?
Die Entscheidung für die Anschaffung von Apple-Produkten resultierte aus der Recherche vielfacher Erfahrungen, die an Schulen gemacht worden sind, die sich schon vor einigen Jahren für die Einführung von Tablet-Klassen entschlossen hatten. Dabei hat sich gezeigt, dass hinsichtlich der folgenden Punkte die Apple-Produkte zurzeit nahezu konkurrenzlos sind:
• Einfaches gleichzeitiges "Zur-Verfügung-Stellen" (Ausrollen) von vielen Schülergeräten.
• Einfache und zuverlässige Installation von Apps auf vielen Geräten.
• Einfache und zuverlässige Übertragung von Schüler- und Lehrerbildschirmen auf einen Beamer.
• Einfache und zuverlässige Steuerung der Tablets auch in Prüfungen: Beschränkung auf nur eine App möglich.
• Lange Akkulaufzeit über einen ganzen Schultag.
• Langfristige Versorgung mit (Sicherheits-) Updates.
• Großes Angebot an schulischen Apps.
Beschaffung und Kosten
1: Mit welchen Kosten muss gerechnet werden?
einmalige Kosten:
iPad 32 GB inkl. Apple Pencil und Schutzhülle: 455,- EUR
freiwillige Versicherung (Laufzeit 36 Monate): 49,- EUR
laufende Kosten:
App-/eBook-Miete: für das Schuljahr 2019/20 durch den Beitrag zur Schulbuchausleihe abgedeckt, das wird auch für das Schuljahr 2020/21 versucht.
Sollte die Versicherung gewählt werden, fällt im Schadenfall eine Selbstbeteiligung von 49,- EUR an (bei Diebstahl liegt die Selbstbeteiligung bei 99,- EUR).
HINWEIS: Dies sind die Konditionen für das Schuljahr 2020/21. Für jeden Jahrgang werden die Konditionen und Preise von den Anbietern neu eingeholt, die Elternvertretung der 7. Klassen wählt dann ein Angebot aus.
2: Wer bestimmt den Händler, bei dem die Sammelbestellung erfolgt?
Die Schule stellt den Kontakt zu den möglichen Apple-Vertriebspartnern her und holt Angebote für die anzuschaffenden Geräte (inkl. Zubehör und Versicherung) ein. Die Elternvertreter der 7. Klassen entscheiden sich zu Beginn des Schuljahres einheitlich für eines der Angebote. Es wird darauf geachtet, dass ein Händler gewählt wird, der sowohl eine kostenlose Finanzierung als auch eine Versicherung inkl. Schadenabwicklung anbietet.
3: Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?
Durch die Wahl des Händlers wird eine zinslose Finanzierung (mit Schufa-Anfrage) von bis zu drei Jahren angeboten.
Für Familien, bei denen auch eine Finanzierung eine Hürde darstellt, bieten wir Ihnen ein Gespräch an, um nach einer individuellen Lösung zu suchen. Wenden Sie sich dafür bitte vertrauensvoll über das Sekretariat an unsere Schulleitung, damit finanzielle Gründe für keine Familie ein Hindernis beim Tabletkauf werden.
Darüber hinaus wird rechtlich zurzeit geprüft, in welchem Umfang die Sozialbehörden die Anschaffungskosten übernehmen müssen. Hier sollte im Anspruchsfall unbedingt vor der Anschaffung ein entsprechender Antrag gestellt werden. Unterstützung hierbei bietet u.a. auch das Diakonische Werk des Kirchenkreises.
4: Warum wird die Anschaffung einer Hülle vorgegeben?
Die Hülle ist an allen Ecken und der Rückseite gut gepolstert. Der Deckel schützt das Display auch in der Schultasche. Das ausgewählte Modell hat zudem einen Aufsteller.
Der ApplePencil kann in der Hülle sicher aufbewahrt werden und muss nicht separat transortiert werden.
5: Warum wird der ApplePencil angeschafft?
Die Nutzung eines Pencils bringt enorme Erleichterungen in der Bedienung und völlig neue Möglichkeiten für die Nutzung des iPads im Unterricht mit sich. Es ist nur so denkbar, dass z.B. Notizen in eBooks vorgenommen oder Arbeitsblätter elektronisch ausgefüllt werden. Die Elternvertreter hielten es zudem für sinnvoll, den originalen ApplePencil zu wählen, da dieser in der Nutzung und Technik Vorteile gegenüber dem Stift der Firma Logitech hat.
6: Reicht auch eine private Haftpflichtversicherung im Schadenfall?
Ist eine private Person (z.B. ein Mitschüler) für die Beschädigung verantwortlich, so kann je nach privater Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers auch eine Regulierung über seine Versicherung geprüft werden. Hier müssen Fragen zur möglichen Selbstbeteiligung, Haftung, Höherstufung der Prämie etc. geklärt werden.
In jedem Fall muss bei einer selbstständigen Reparatur zuvor die Schule informiert werden, da alle Geräte durch die Verwaltung mit der Schule verknüpft sind. Dadurch ist eine Weiternutzung eingeschränkt und auch ein Austauschgerät muss mit der Verwaltung der Schule verbunden werden.
7: Wo finde ich die Angaben zu den Versicherungsbedingungen?
Die Versicherung erfolgt über die Waldenburger Versicherung. Hier finden Sie die Versicherungsbedingungen.
8: Wie wird die Reparatur abgewickelt?
Der Schaden an einem Gerät wird über den Anbieter, bei dem das Gerät bestellt worden ist, abgewickelt. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall zunächst an die Schule, da vor der Reparatur ein Backup vom defekten Gerät angefertigt und auf ein Leihgerät übertragen wird. Nach erfolgter Reparatur wird der aktuelle Stand des Leihgeräts auf das reparierte übertragen.
9: Erhalten die Schüler im Schadenfall ein Ersatzgerät?
Ja. Die Datensicherung des defekten Tablets wird für die Zeit der Reparatur auf ein Leihgerät aufgespielt. Dieses kann bis zum Erhalt des reparierten genutzt werden. Zum Abschluss der Reparatur wird auf das Austauschgerät eine aktuelle Datensicherung zurückgespielt.
10: Kann ich ein eigenes iPad mitbringen statt ein neues zu kaufen?
Die iPads eines Jahrgangs sollten möglichst mit der gleichen Technologie ausgestattet sein. Nur in Ausnahmefällen kann ein bereits vorhandenes Gerät genutzt werden.
Sollte ein solches Gerät durch eine Familie zur Verfügung gestellt werden, ohne an der Sammelbestellung teilzunehmen, gelten folgende Regeln:
• Das iPad wird von der Schule verwaltet.
• Als Folge wird das Tablet vollständig zurückgesetzt und alle eigenen Apps werden für die Dauer der Verwaltung entfernt.
• Eine Apple-ID kann nicht genutzt und eigene Apps können nicht installiert werden.
• Das Gerät kann nicht im Rahmen der Sammelbestellung günstig versichert werden.
• Im Reparaturfall gibt es durch die Schule keine Unterstützung.
11: Wird die Schultasche leichter, wenn es digitale Bücher gibt?
Im ersten Durchgang im Schuljahr 2019/20 wird von den Lehrern in Klasse 7 geprüft, ob und wie der Einsatz von eBooks im Unterricht sinnvoll möglich ist. Zudem scheinen auch die Schulbuchverlage die Angebote ihrer eBooks derzeit noch auszubauen und verschiedene Lizenzmodelle 'auszuprobieren'. Wir planen, zum nächsten Schuljahr fachbezogen die Entscheidung zu treffen, ob Schulbücher durch eBooks ersetzt oder nur ergänzt werden.
12: Was kosten die Apps?
Auch in dieser Frage befinden wir uns derzeit in der Versuchsphase. Wir sind bemüht, kostenlose Apps zu verwenden und werden in den Fachschaften diskutieren, falls der Bedarf nach Nutzung einer kostenpflichtigen App besteht. Angestrebt ist das Ziel, dass für die Eltern keine Mehrkosten im Vergleich zu den Gebühren für die Schulbuchausleihe entstehen.
einmalige Kosten:
iPad 32 GB inkl. Apple Pencil und Schutzhülle: 455,- EUR
freiwillige Versicherung (Laufzeit 36 Monate): 49,- EUR
laufende Kosten:
App-/eBook-Miete: für das Schuljahr 2019/20 durch den Beitrag zur Schulbuchausleihe abgedeckt, das wird auch für das Schuljahr 2020/21 versucht.
Sollte die Versicherung gewählt werden, fällt im Schadenfall eine Selbstbeteiligung von 49,- EUR an (bei Diebstahl liegt die Selbstbeteiligung bei 99,- EUR).
HINWEIS: Dies sind die Konditionen für das Schuljahr 2020/21. Für jeden Jahrgang werden die Konditionen und Preise von den Anbietern neu eingeholt, die Elternvertretung der 7. Klassen wählt dann ein Angebot aus.
2: Wer bestimmt den Händler, bei dem die Sammelbestellung erfolgt?
Die Schule stellt den Kontakt zu den möglichen Apple-Vertriebspartnern her und holt Angebote für die anzuschaffenden Geräte (inkl. Zubehör und Versicherung) ein. Die Elternvertreter der 7. Klassen entscheiden sich zu Beginn des Schuljahres einheitlich für eines der Angebote. Es wird darauf geachtet, dass ein Händler gewählt wird, der sowohl eine kostenlose Finanzierung als auch eine Versicherung inkl. Schadenabwicklung anbietet.
3: Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?
Durch die Wahl des Händlers wird eine zinslose Finanzierung (mit Schufa-Anfrage) von bis zu drei Jahren angeboten.
Für Familien, bei denen auch eine Finanzierung eine Hürde darstellt, bieten wir Ihnen ein Gespräch an, um nach einer individuellen Lösung zu suchen. Wenden Sie sich dafür bitte vertrauensvoll über das Sekretariat an unsere Schulleitung, damit finanzielle Gründe für keine Familie ein Hindernis beim Tabletkauf werden.
Darüber hinaus wird rechtlich zurzeit geprüft, in welchem Umfang die Sozialbehörden die Anschaffungskosten übernehmen müssen. Hier sollte im Anspruchsfall unbedingt vor der Anschaffung ein entsprechender Antrag gestellt werden. Unterstützung hierbei bietet u.a. auch das Diakonische Werk des Kirchenkreises.
4: Warum wird die Anschaffung einer Hülle vorgegeben?
Die Hülle ist an allen Ecken und der Rückseite gut gepolstert. Der Deckel schützt das Display auch in der Schultasche. Das ausgewählte Modell hat zudem einen Aufsteller.
Der ApplePencil kann in der Hülle sicher aufbewahrt werden und muss nicht separat transortiert werden.
5: Warum wird der ApplePencil angeschafft?
Die Nutzung eines Pencils bringt enorme Erleichterungen in der Bedienung und völlig neue Möglichkeiten für die Nutzung des iPads im Unterricht mit sich. Es ist nur so denkbar, dass z.B. Notizen in eBooks vorgenommen oder Arbeitsblätter elektronisch ausgefüllt werden. Die Elternvertreter hielten es zudem für sinnvoll, den originalen ApplePencil zu wählen, da dieser in der Nutzung und Technik Vorteile gegenüber dem Stift der Firma Logitech hat.
6: Reicht auch eine private Haftpflichtversicherung im Schadenfall?
Ist eine private Person (z.B. ein Mitschüler) für die Beschädigung verantwortlich, so kann je nach privater Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers auch eine Regulierung über seine Versicherung geprüft werden. Hier müssen Fragen zur möglichen Selbstbeteiligung, Haftung, Höherstufung der Prämie etc. geklärt werden.
In jedem Fall muss bei einer selbstständigen Reparatur zuvor die Schule informiert werden, da alle Geräte durch die Verwaltung mit der Schule verknüpft sind. Dadurch ist eine Weiternutzung eingeschränkt und auch ein Austauschgerät muss mit der Verwaltung der Schule verbunden werden.
7: Wo finde ich die Angaben zu den Versicherungsbedingungen?
Die Versicherung erfolgt über die Waldenburger Versicherung. Hier finden Sie die Versicherungsbedingungen.
8: Wie wird die Reparatur abgewickelt?
Der Schaden an einem Gerät wird über den Anbieter, bei dem das Gerät bestellt worden ist, abgewickelt. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall zunächst an die Schule, da vor der Reparatur ein Backup vom defekten Gerät angefertigt und auf ein Leihgerät übertragen wird. Nach erfolgter Reparatur wird der aktuelle Stand des Leihgeräts auf das reparierte übertragen.
9: Erhalten die Schüler im Schadenfall ein Ersatzgerät?
Ja. Die Datensicherung des defekten Tablets wird für die Zeit der Reparatur auf ein Leihgerät aufgespielt. Dieses kann bis zum Erhalt des reparierten genutzt werden. Zum Abschluss der Reparatur wird auf das Austauschgerät eine aktuelle Datensicherung zurückgespielt.
10: Kann ich ein eigenes iPad mitbringen statt ein neues zu kaufen?
Die iPads eines Jahrgangs sollten möglichst mit der gleichen Technologie ausgestattet sein. Nur in Ausnahmefällen kann ein bereits vorhandenes Gerät genutzt werden.
Sollte ein solches Gerät durch eine Familie zur Verfügung gestellt werden, ohne an der Sammelbestellung teilzunehmen, gelten folgende Regeln:
• Das iPad wird von der Schule verwaltet.
• Als Folge wird das Tablet vollständig zurückgesetzt und alle eigenen Apps werden für die Dauer der Verwaltung entfernt.
• Eine Apple-ID kann nicht genutzt und eigene Apps können nicht installiert werden.
• Das Gerät kann nicht im Rahmen der Sammelbestellung günstig versichert werden.
• Im Reparaturfall gibt es durch die Schule keine Unterstützung.
11: Wird die Schultasche leichter, wenn es digitale Bücher gibt?
Im ersten Durchgang im Schuljahr 2019/20 wird von den Lehrern in Klasse 7 geprüft, ob und wie der Einsatz von eBooks im Unterricht sinnvoll möglich ist. Zudem scheinen auch die Schulbuchverlage die Angebote ihrer eBooks derzeit noch auszubauen und verschiedene Lizenzmodelle 'auszuprobieren'. Wir planen, zum nächsten Schuljahr fachbezogen die Entscheidung zu treffen, ob Schulbücher durch eBooks ersetzt oder nur ergänzt werden.
12: Was kosten die Apps?
Auch in dieser Frage befinden wir uns derzeit in der Versuchsphase. Wir sind bemüht, kostenlose Apps zu verwenden und werden in den Fachschaften diskutieren, falls der Bedarf nach Nutzung einer kostenpflichtigen App besteht. Angestrebt ist das Ziel, dass für die Eltern keine Mehrkosten im Vergleich zu den Gebühren für die Schulbuchausleihe entstehen.
Unterricht und Steuerung
1: Welche Verhaltensregeln gibt es in den Pausen?
Die nachfolgenden Verhaltensregeln sollen dazu beitragen, Schäden an den iPads zu vermeiden.
• Vor Beginn des Unterrichts bleiben die iPads in den Schultaschen.
• Während der großen Pausen bleiben die iPads in den Schultaschen im Klassenraum, der abgeschlossenen wird.
• Die Pausen bleiben also „iPadfrei“.
In den Fünfminutenpausen gilt Folgendes:
• Verlässt die Lehrkraft den Klassenraum, werden die iPads in den Schultaschen aufbewahrt.
• Beim Raumwechsel verbleiben die iPads in den Schultaschen.
• Die Schülerinnen und Schüler achten darauf, dass sie ihre Taschen sicher abstellen. Durchgangsbereiche und Treppen müssen frei bleiben.
2: Wie werden die Tablets im Unterricht eingesetzt?
Die Nutzung im Unterricht ist sehr vielfältig und erweitert sich je nach Fach unterschiedlich stark. Daher kann diese Nennung nicht umfassend sein.
• Nahezu alle Schulbücher stehen auch digital zur Verfügung. Anders als im geliehenen Schulbuch können die Schüler digitale Notizen und Unterstreichungen ergänzen.
• Die Tablets können für eine schnelle Recherche im Internet genutzt werden.
• In den naturwissenschaftlichen Fächern ersetzt das iPad den Taschenrechner.
• Spezielle Tools wie GeoGebra können sofort genutzt werden, ohne in den Computerraum umziehen zu müssen.
• Das Tablet ersetzt die Wörterbücher und kann sogar die Vokabeln zum Üben vorlesen.
• Protokolle können durch Fotos und Videos von Experimenten ergänzt werden.
• Die Produktion von Erklärvideos intensiviert auch in den Fremdsprachen durch die besondere Auseinandersetzung mit den Inhalten das Verständnis.
• Im Physikunterricht werden die verbauten Sensoren zur Erfassung von Messwerten und spezielle Apps zum Auswerten genutzt.
• Mit den Tablets kann sehr viel einfacher differenziert und im eigenen Lerntempo gearbeitet werden.
• Präsentationen können unmittelbar im Unterricht erstellt werden.
• Fragen rund um Datenschutz, Urheberrecht und Persönlichkeitsrechte können im direkten Einsatz erörtert werden.
Weitere Informationen zu unserem aktuellen pädagogischen Konzept erhalten Sie auf der Seite "Das medienpädagogische Konzept des AAG".
3: Wird im Unterricht nur noch am/auf dem Tablet geschrieben?
Nein. Das Tablet ist ein weiteres Arbeitsmittel. Weiterhin schreiben die Schüler wie gewohnt in Heften und Mappen.
In manchen Fächern erfolgen Mitschriften verstärkt digital, um auch so Vorzüge und Nachteile zu erkennen.
Überdies erlauben die angeschafften Geräte auf einfache Weise handschriftliche Notizen mit dem ApplePencil.
4: Was kann eine Lehrkraft von einem Schülertablet sehen?
Befinden sich ein oder mehrere Schülergeräte in Bluethooth-Reichweite zum Lehrergerät (i.d.R. im selben Raum), so kann der Lehrer den aktuellen Bildschirminhalt einsehen und ggf. auch für alle projizieren.
Alle betroffenen Schüler werden über die Einsichtnahme durch ein blaues Symbol auf ihrem Tablet informiert.
Sobald der Lehrer oder der Schüler den Raum verlässt und die Bluethooth-Verbindung abreißt, wird der Bildschirminhalt nicht mehr übertragen.
5: Was kann ein Administrator von den Schülertablets sehen?
Die folgende Abbildung zeigt, welche Inhalte und Daten von einem Adminstrator einsehbar sind und welche nicht.

6: Warum dürfen Schüler keine privaten Apps installieren?
Zur Installation von persönlichen Apps ist eine Anmeldung mit einer eigenen Apple-ID auf den amerikanischen Servern von Apple erforderlich.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen soll vermieden werden, dass auch schulische Daten auf diesen Servern landen.
Zudem soll das Tablet von den Eltern für die Schüler als ein Arbeitsgerät (und nicht als Spielekonsole) beschafft werden.
So soll auch die Störung des Unterrichts z.B. durch die Nutzung von sozialen Netzwerken vermieden werden.
Gerade bei den Geräten mit 32GB Speicherplatz wird dieser bereits für die schulische Nutzung benötigt und soll nicht z.B. durch Spiele belegt werden.
7: Werden die Schüler beim Erlernen der Benutzung unterstützt?
Das medienpädagogische Konzept sieht vor, dass die Schüler in Jahrgang 7 zweiwöchentlich in einer Doppelstunde unterstützt werden.
Nach der Einrichtung (Mail, Kalender, Onlinespeicher, Backups) werden gemeinsam Konten für die digitalen Schulbücher eröffnet und genutzt.
Weitere Inhalte sind die Einarbeitung in zentrale Apps, die gängige Office-Software sowie Grundwissen zu Datenschutz und Urheberrecht.
8: Was kann man tun, wenn der Sperrcode vergessen wurde?
Solange das Tablet noch mit einem WLAN verbunden ist, kann das Gerät durch einen Administrator entsperrt werden.
Ist das nicht der Fall, kann das Gerät häufig nicht mehr entsperrt werden.
Dann ist auch kein Zugriff auf die Daten mehr möglich und das Gerät muss neu installiert werden.
Für diesen Fall wird eine regelmäßige Sicherung wichtiger Daten auf IServ dringend empfohlen.
9: Kann das Tablet geortet werden?
Ja, wenn das iPad in den sogenannten "Lost-Modus" versetzt wird. Gleichzeitig wird das Gerät gegen die Nutzung durch Dritte gesperrt.
Wurde das Gerät geortet und anschließend wieder entsperrt, dann wird der Nutzer über Zeitpunkt und den Ortenden informiert. So kann bei einem möglichen Missbrauch der Verantwortliche festgestellt werden.
10: An wen kann sich ein Schüler bei technischen Problemen mit dem iPad wenden?
Seit Februar 2020 bieten wir am AAG einen Support an, der als erster Ansprechpartner für alle technischen Probleme im Zusammenhang mit dem iPad, eBooks, Schüler-Konten und dem Microsoft-Office-Paket dient. Die aktuellen Zeiten, zu denen die Schüler in den Pausen schnelle Hilfe bekommen können, hängen am schwarzen Brett aus und werden auch hier auf der Webseite aktualisiert.
Die nachfolgenden Verhaltensregeln sollen dazu beitragen, Schäden an den iPads zu vermeiden.
• Vor Beginn des Unterrichts bleiben die iPads in den Schultaschen.
• Während der großen Pausen bleiben die iPads in den Schultaschen im Klassenraum, der abgeschlossenen wird.
• Die Pausen bleiben also „iPadfrei“.
In den Fünfminutenpausen gilt Folgendes:
• Verlässt die Lehrkraft den Klassenraum, werden die iPads in den Schultaschen aufbewahrt.
• Beim Raumwechsel verbleiben die iPads in den Schultaschen.
• Die Schülerinnen und Schüler achten darauf, dass sie ihre Taschen sicher abstellen. Durchgangsbereiche und Treppen müssen frei bleiben.
2: Wie werden die Tablets im Unterricht eingesetzt?
Die Nutzung im Unterricht ist sehr vielfältig und erweitert sich je nach Fach unterschiedlich stark. Daher kann diese Nennung nicht umfassend sein.
• Nahezu alle Schulbücher stehen auch digital zur Verfügung. Anders als im geliehenen Schulbuch können die Schüler digitale Notizen und Unterstreichungen ergänzen.
• Die Tablets können für eine schnelle Recherche im Internet genutzt werden.
• In den naturwissenschaftlichen Fächern ersetzt das iPad den Taschenrechner.
• Spezielle Tools wie GeoGebra können sofort genutzt werden, ohne in den Computerraum umziehen zu müssen.
• Das Tablet ersetzt die Wörterbücher und kann sogar die Vokabeln zum Üben vorlesen.
• Protokolle können durch Fotos und Videos von Experimenten ergänzt werden.
• Die Produktion von Erklärvideos intensiviert auch in den Fremdsprachen durch die besondere Auseinandersetzung mit den Inhalten das Verständnis.
• Im Physikunterricht werden die verbauten Sensoren zur Erfassung von Messwerten und spezielle Apps zum Auswerten genutzt.
• Mit den Tablets kann sehr viel einfacher differenziert und im eigenen Lerntempo gearbeitet werden.
• Präsentationen können unmittelbar im Unterricht erstellt werden.
• Fragen rund um Datenschutz, Urheberrecht und Persönlichkeitsrechte können im direkten Einsatz erörtert werden.
Weitere Informationen zu unserem aktuellen pädagogischen Konzept erhalten Sie auf der Seite "Das medienpädagogische Konzept des AAG".
3: Wird im Unterricht nur noch am/auf dem Tablet geschrieben?
Nein. Das Tablet ist ein weiteres Arbeitsmittel. Weiterhin schreiben die Schüler wie gewohnt in Heften und Mappen.
In manchen Fächern erfolgen Mitschriften verstärkt digital, um auch so Vorzüge und Nachteile zu erkennen.
Überdies erlauben die angeschafften Geräte auf einfache Weise handschriftliche Notizen mit dem ApplePencil.
4: Was kann eine Lehrkraft von einem Schülertablet sehen?
Befinden sich ein oder mehrere Schülergeräte in Bluethooth-Reichweite zum Lehrergerät (i.d.R. im selben Raum), so kann der Lehrer den aktuellen Bildschirminhalt einsehen und ggf. auch für alle projizieren.
Alle betroffenen Schüler werden über die Einsichtnahme durch ein blaues Symbol auf ihrem Tablet informiert.
Sobald der Lehrer oder der Schüler den Raum verlässt und die Bluethooth-Verbindung abreißt, wird der Bildschirminhalt nicht mehr übertragen.
5: Was kann ein Administrator von den Schülertablets sehen?
Die folgende Abbildung zeigt, welche Inhalte und Daten von einem Adminstrator einsehbar sind und welche nicht.

6: Warum dürfen Schüler keine privaten Apps installieren?
Zur Installation von persönlichen Apps ist eine Anmeldung mit einer eigenen Apple-ID auf den amerikanischen Servern von Apple erforderlich.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen soll vermieden werden, dass auch schulische Daten auf diesen Servern landen.
Zudem soll das Tablet von den Eltern für die Schüler als ein Arbeitsgerät (und nicht als Spielekonsole) beschafft werden.
So soll auch die Störung des Unterrichts z.B. durch die Nutzung von sozialen Netzwerken vermieden werden.
Gerade bei den Geräten mit 32GB Speicherplatz wird dieser bereits für die schulische Nutzung benötigt und soll nicht z.B. durch Spiele belegt werden.
7: Werden die Schüler beim Erlernen der Benutzung unterstützt?
Das medienpädagogische Konzept sieht vor, dass die Schüler in Jahrgang 7 zweiwöchentlich in einer Doppelstunde unterstützt werden.
Nach der Einrichtung (Mail, Kalender, Onlinespeicher, Backups) werden gemeinsam Konten für die digitalen Schulbücher eröffnet und genutzt.
Weitere Inhalte sind die Einarbeitung in zentrale Apps, die gängige Office-Software sowie Grundwissen zu Datenschutz und Urheberrecht.
8: Was kann man tun, wenn der Sperrcode vergessen wurde?
Solange das Tablet noch mit einem WLAN verbunden ist, kann das Gerät durch einen Administrator entsperrt werden.
Ist das nicht der Fall, kann das Gerät häufig nicht mehr entsperrt werden.
Dann ist auch kein Zugriff auf die Daten mehr möglich und das Gerät muss neu installiert werden.
Für diesen Fall wird eine regelmäßige Sicherung wichtiger Daten auf IServ dringend empfohlen.
9: Kann das Tablet geortet werden?
Ja, wenn das iPad in den sogenannten "Lost-Modus" versetzt wird. Gleichzeitig wird das Gerät gegen die Nutzung durch Dritte gesperrt.
Wurde das Gerät geortet und anschließend wieder entsperrt, dann wird der Nutzer über Zeitpunkt und den Ortenden informiert. So kann bei einem möglichen Missbrauch der Verantwortliche festgestellt werden.
10: An wen kann sich ein Schüler bei technischen Problemen mit dem iPad wenden?
Seit Februar 2020 bieten wir am AAG einen Support an, der als erster Ansprechpartner für alle technischen Probleme im Zusammenhang mit dem iPad, eBooks, Schüler-Konten und dem Microsoft-Office-Paket dient. Die aktuellen Zeiten, zu denen die Schüler in den Pausen schnelle Hilfe bekommen können, hängen am schwarzen Brett aus und werden auch hier auf der Webseite aktualisiert.
letzte Aktualisierung: 12.05.2020